Achtung, Italien! Ein Hilfe- bzw. Nachruf.
Fast schon hätte man gedacht, dass sich Silvio Berlusconi in seiner dritten Amtszeit frei von Skandalen und unrechten Machenschaften ist. Gut, das mag am Gewöhnungseffekt liegen ('Naja, da hat er schon Schlimmeres / Unsinnigeres / Gesetzeswidrigeres gemacht.'), aber er ist wieder retour. Ein vom obersten Gericht verfügtes Urteil über Sterbehilfe möchte er aufheben. Was befugt ihn dazu? Antwort: sein Wille. Auch in Italien sind Richter (grundsätzlich) weisungsungebunden und die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative sollte dem Ministerpräsidenten geläufig sein.
Nun will Berlusconi nicht nur Krankenhäusern und Institutionen die Gelder kürzen, die Sterbehilfe praktizieren, sie will auch Menschen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verweigern. Aus welchem Grund? Der Anlassfall behandelt eine inzwischen 38jährige Frau, die seit nunmehr 17 Jahren im Wachkoma liegt und für die ein Urteil vorliegt, dass sie Sterben darf.
Berlusconi will das nicht. Weil ... ja, warum eigentlich? Persönlichkeitsrechte? Recht auf freie Entscheidung? Bitte um eine kurze Erklärung.
-D.
Nun will Berlusconi nicht nur Krankenhäusern und Institutionen die Gelder kürzen, die Sterbehilfe praktizieren, sie will auch Menschen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verweigern. Aus welchem Grund? Der Anlassfall behandelt eine inzwischen 38jährige Frau, die seit nunmehr 17 Jahren im Wachkoma liegt und für die ein Urteil vorliegt, dass sie Sterben darf.
Berlusconi will das nicht. Weil ... ja, warum eigentlich? Persönlichkeitsrechte? Recht auf freie Entscheidung? Bitte um eine kurze Erklärung.
-D.
skasperl - 2009/02/07 13:37